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URTEILE@film-recht.de Für das Filmrecht sind eine Fälle verschiedener Gesetze maßgeblich, exemplarisch seien nur das Vertragsrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), das Urheberrechtsgesetz oder das in verschiedenenVorschriften verankerte Persönlichkeitsrecht genannt. Für den Laien sind diese gesetzlichen Regelungen und deren Anwendung auf den Einzelfall kaum nachvollziehbar. Von daher kommt der Rechtsprechung und deren Lösung individueller Konfliktfälle mit exemplarischen Charakter für das Verständis des Filmrechtes besondere Bedeutung zu. Die Darstellung ist kurz und (hoffentlich) verständlich.
Auch der rechtliche Laie soll hieraus ohne Mühe Nutzen ziehen . Entsprechend
wird der Sachverhalt und auch das Urteil in notwendigem und dramaturgisch
gebotenem Umfang und Zweck gekürzt. Gerne übernehmen wir auch die Darstellung von nicht
veröffentlichten Urteilen, die uns film-recht Besucher einsenden/per
e-mail übermitteln. Sie werden anonymisiert dargestellt und vertraulich
behandelt..
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